Neue Netzentgelte: Was der Leistungspreis für E-Dienstwagen bedeutet

4 Minuten zu lesenAuto & Motor
Veröffentlicht am 22. Oktober 2026

Ab 2027 zählt bei den Netzkosten auch die höchste Leistungsspitze im Monat. Wer zu Hause mit 11 kW lädt, zahlt laut Modellrechnung rund 470 Euro im Jahr mehr. Was das für Dienstwagenfahrer:innen und Unternehmen bedeutet.
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Am 12. Oktober hat die E-Control neue Netzentgelte vorgestellt, die frühestens ab 2027 gelten. Bezahlt wird dann nicht mehr nur, wie viel Strom fließt, sondern auch, wie schnell er fließt: Der Netzpreis orientiert sich also zusätzlich an der Leistungsspitze. Betroffen sind Haushalte mit großen Verbrauchern wie Wärmepumpe, Pool, Sauna und eben E-Auto. Da viele Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen E-Fahrzeuge zur Verfügung stellen, die häufig zu Hause geladen werden, ist das auch ein Thema für den Fuhrpark.

Schon die 11-kW-Wallbox wird teurer

Beim Leistungspreis gibt es zwei Stufen, bis 10 kW und darüber. Eine übliche 11-kW-Wallbox überschreitet diese Schwelle allein. Maßgeblich ist der höchste Viertelstundenwert im Monat, den der Smart Meter misst, verrechnet wird er für den ganzen Monat. Nach den Modellwerten der E-Control steigt der Leistungspreis für einen Musterhaushalt dadurch um rund 470 Euro brutto im Jahr. In der Startphase 2027 könnten es rund 196 Euro sein. Im Gegenzug entfallen Grundpreispauschale und Messentgelt (zusammen 99,36 Euro), und der Netzarbeitspreis sinkt.

Leistungspreis pro Jahr  ohne Wallboxmit 11-kW-Wallbox Differenz 
 Monatsspitze 4,4 kW 13,0 kW +8,6 kW
 Endstufe 178,55 €649,31 €+470,76 €
 Startphase 2027100,32 €296,40 €+196,08 €
 Modellwerte der E-Control, brutto: 40,58 €/kW bis 10 kW, 81,17 €/kW darüber; Startphase einheitlich 22,80 €/kW. Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch, Laden mit 11 kW bei 2 kW Grundlast. Verbindliche Tarife folgen mit der Tarifverordnung, voraussichtlich Ende 2026.

Weniglader:innen trifft es am stärksten

Der Leistungspreis hängt nicht an der geladenen Strommenge. Umgelegt auf die Heimladung sind die 470 Euro bei lediglich 1.800 kWh im Jahr 26,2 Cent pro kWh zusätzlich zum Strompreis, bei 6.000 kWh nur 7,8 Cent mehr. Der steuerfreie Kostenersatz, den Arbeitgeber 2026 für das Heimladen leisten dürfen, beträgt 32,806 Cent pro kWh, bei Wenigladern mit 11 kW würden die beinahe zur Gänze durch den Leistungspreis aufgefressen. Ob Netzkosten steuerfrei ersetzt werden dürfen, ist derzeit offen, ebenso eine Anpassung des Kostenersatzes unter Berücksichtigung der Netzkosten.

Drosseln hilft, Opt-out nicht

Der wirksamste Hebel ist eine gedrosselte Wallbox. Mit 3,7 kW zwischen 22 und 7 Uhr kommen rund 33 kWh in den Akku, das reicht für etwa 185 Kilometer, und die übliche Haushaltsspitze von 4,4 kW wird nicht überschritten. Für typische Pendler:innen genügt das, für Vielfahrer:innen nicht immer. Ein Opt-out aus der Viertelstundenmessung ist für Haushalte mit Ladepunkt, Wärmepumpe, Speicher, PV-Anlage oder dynamischem Stromtarif nicht möglich, und auch ein zweiter Zählpunkt für die Wallbox hilft nicht, weil am Hauptzählpunkt gemessen wird. Neu ist die flexible Entnahme: Wer dem Netzbetreiber erlaubt, einen Teil der Leistung in zwei Zeitfenstern von je bis zu zwei Stunden täglich zu drosseln, zahlt dafür laut E-Control nur 25 % des Leistungspreises. Dafür bindet man sich zehn Jahre, bei Überschreitungen drohen Pönalen.

Am Firmenstandort entscheidet das Lastmanagement

Auch beim Laden im Unternehmen zählt die höchste Viertelstunde im Monat. Auf den Netzebenen 1 bis 6 gilt zudem eine Mindestbemessung von 20 % der vertraglich vereinbarten Leistung, ungenutzte Anschlussleistung kostet also Geld. Wie viel ein Lastmanagement bringt, zeigt ein Beispiel auf Netzebene 7: Laden sechs Fahrzeuge gleichzeitig mit je 11 kW, entsteht eine Spitze von 66 kW. Mit Lastmanagement sind es 22 kW, in neun Nachtstunden wird trotzdem gleich viel geladen. Der Unterschied liegt laut Modellwerten bei knapp 3.000 Euro netto im Jahr.

Was das für die Fuhrparks bedeutet

Die Verordnung startet zwar mit 1. Jänner 2027, die Netzbetreiber werden zu diesem Zeitpunkt Stand heute aber noch mehr Zeit in Anspruch nehmen, die Deadline ist der 1. Juli 2028. Auch die Tarife sind noch offen, bisher hat die E-Control nur Modellwerte veröffentlicht. Dennoch sollten Fuhrparkverantwortliche die Entwicklung beobachten und am Firmenstandort vor allem bei Neuinstallationen ein Lastmanagement berücksichtigen. Auch für Wallboxen bei Mitarbeiter:innen zuhause sollte darauf geachtet werden, dass diese möglichst einfach – etwa per App – zu drosseln ist, um Mehrkosten zu vermeiden. Wie und ob das Thema beim Kostenersatz berücksichtigt wird, ist aktuell ebenso noch offen.

Q&A

Ab wann gilt der neue Leistungspreis? Die Verordnung gilt ab 1. Jänner 2027. Netzbetreiber können den Start bis 30. Juni 2028 aufschieben, spätestens ab 1. Juli 2028 gilt der Leistungspreis für alle. Bis 11. November 2026 müssen Sie der E-Control melden, ob sie schon 2027 starten. Zählt jede kurze Einschaltspitze? Nein. Abgerechnet wird der Mittelwert der höchsten Viertelstunde im Monat. Kurze Spitzen beim Einschalten führen laut E-Control nicht automatisch zu einem höheren Wert. Muss bei bestehenden Anschlüssen Leistung nachgekauft werden? Laut E-Control nein. Für den Leistungspreis zählt aber auch hier die gemessene Monatsspitze. Deckt der steuerfreie Kostenersatz die neuen Netzkosten ab? Nur indirekt und mit Verzögerung. Der Satz bemisst sich je kWh und orientiert sich an den Preisen des Vorjahres, ein Leistungspreis kommt darin nicht vor. Sind die genannten Beträge schon fix? Nein. Alle Beträge sind Modellwerte der E-Control. Die verbindlichen Tarife kommen mit der Tarifverordnung, voraussichtlich Ende 2026.
Veröffentlicht am 22. Oktober 2026
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