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Sie haben eine Beschwerde?
Bei Ayvens ist uns guter Service sehr wichtig. Wenn etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelaufen ist, möchten wir davon erfahren. Ihre Rückmeldung hilft uns, Ihr Anliegen zu prüfen, mögliche Fehler zu beheben und unsere Prozesse weiter zu verbessern. Sie können eine Beschwerde oder einen Verbesserungsvorschlag einreichen, wenn Sie mit einer Leistung, einem Produkt, einem Prozess, einer Rechnung, einer Kommunikation oder einer sonstigen Dienstleistung von Ayvens nicht zufrieden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Kundin oder Kunde, Interessentin oder Interessent, bevollmächtigte Person oder anderweitig von einer Ayvens-Leistung betroffen sind.
So erreichen Sie uns Sie können Ihre Beschwerde über einen der folgenden Wege einreichen:
- über das untenstehende Beschwerdeformular,
- telefonisch unter +49 40 47104-0,
- per E-Mail an info.de@ayvens.com,
- schriftlich an ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg.
Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst konkret und fügen Sie, soweit vorhanden, relevante Angaben bei, z. B. Kundennummer, Vertragsnummer, Kennzeichen, Rechnungsnummer, Datum des Vorgangs oder beteiligte Ansprechpartner. Dadurch können wir Ihre Beschwerde schneller und zielgerichteter prüfen.
Unser Beschwerdeprozess
- Nach Eingang Ihrer Beschwerde erfassen wir Ihr Anliegen und leiten es an das zuständige Team weiter.
- Bei schriftlichen Beschwerden bestätigen wir den Eingang grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen.
- Wir prüfen den Sachverhalt sorgfältig und beziehen, soweit erforderlich, die zuständigen Fachbereiche ein. Falls wir zusätzliche Informationen benötigen, kontaktieren wir Sie.
- Wir beantworten Ihre Beschwerde so schnell wie möglich. Eine Antwort erfolgt grundsätzlich spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Beschwerde.
- Sollte die Prüfung nach acht Wochen noch nicht abgeschlossen sein, informieren wir Sie über den aktuellen Stand, die Gründe für die weitere Bearbeitungsdauer und das weitere Vorgehen.
- Für Beschwerden im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten gelten abweichend die gesetzlichen Fristen nach § 62 ZAG. In diesen Fällen beantworten wir Ihre Beschwerde grundsätzlich spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang. Ist dies ausnahmsweise aus Gründen, die Ayvens nicht zu vertreten hat, nicht möglich, erhalten Sie eine vorläufige Antwort. Die endgültige Antwort erfolgt spätestens innerhalb von 35 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde.
Auch wenn wir Ihrer Beschwerde nicht oder nur teilweise abhelfen können, erhalten Sie eine nachvollziehbare Antwort mit den wesentlichen Gründen für unsere Entscheidung.
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder eine außergerichtliche Streitbeilegung in Betracht ziehen möchten, können Sie sich – soweit einschlägig – an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Für bestimmte Streitigkeiten im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten, Verbraucherdarlehen, Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sowie E-Geld ist die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank zuständig.
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank finden Sie unter: https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle
Weitere rechtliche Hinweise und Angaben zur zuständigen Schlichtungsstelle finden Sie außerdem in unserem Impressum.
Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
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