Kfz-Steuern im Fuhrparkmanagement

10 Min. zu lesenManagement & Kosten
Welche Rolle spielen Kfz-Steuern und Gebühren im lokalen und internationalen Fuhrparkmanagement?
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Kfz-Steuern und Gebühren haben in deutschen Fuhrparks einen verhältnismäßig geringen Anteil am Kostenmix. Dennoch sollten Sie steuergünstige Fahrzeugtypen in Ihrer Dienstwagenordnung nicht außer Acht lassen, wenn Sie Ihre Budgets planen und um Ihre Mitarbeiter zu motivieren, verbrauchsarme Dienstwagen zu wählen. Wie unterschiedlich hoch die Besteuerung in anderen Ländern ausfallen kann, ist für internationale Flottenmanager auch dann interessant, wenn sie nur ein einzelnes Fahrzeug im Ausland anschaffen. Oder hätten Sie gewusst, dass für neu zugelassene Fahrzeuge in Frankreich bis zu 70.000 € an CO2-Strafsteuern anfallen können?

Diese Kfz-Steuern und Gebühren müssen Sie in Ihr Fuhrparkbudget einplanen

Der Anteil, den Steuern und Gebühren an Ihren Fuhrparkkosten haben, ist verhältnismäßig gering. Er liegt in Deutschland bei Benzinern im Schnitt bei 1,5 % und bei Dieselfahrzeugen bei 2,6 % der Pkw-Gesamtbetriebskosten sowie bei Transportern bei rund 1,4 % über alle Antriebe. Reine E-Fahrzeuge sind derzeit komplett von der Kfz-Steuer befreit. Daher liegt es zunächst nahe, dass Sie Ihr Hauptaugenmerk auf andere Betriebskosten als auf Kfz-Steuern und Gebühren richten, wenn Sie sich mit einer Ihrer wichtigsten Fuhrparkmanagement-Aufgaben befassen, nämlich Einsparpotenziale bei den Gesamtbetriebskosten zu identifizieren.

Aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist: Die Kostenkomponente „Steuern und Gebühren“ bei Ihrer Budgetplanung zu berücksichtigen, kann in der Gesamtbetrachtung Ihres Fuhrparks durchaus eine Rolle spielen. Ihre Entscheidungen bei der Fahrzeugauswahl beeinflussen dann nicht nur die Höhe der zu zahlenden Kfz-Steuern und damit auch die Höhe Ihrer Referenzraten, sondern auch mögliche steuerliche Vergünstigungen für den geldwerten Vorteil Ihrer Dienstwagenfahrer.

Wo liegen Ihre Einsparpotenziale?

Wenn Sie sich die typische Verteilung der Gesamtbetriebskosten von Pkw und Transportern anschauen, können Sie sehen, ob Ihre Flotte bei bestimmten Kostenarten im Vergleich zu anderen deutschen Fuhrparks zu hoch liegt, und Einsparpotenziale identifizieren.

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Ayvens_Hero_11_Typische Verteilung der Gesamtbetriebskosten von Pkw und Transportern

Welche Gebühren müssen Sie im Fahrzeugbudget einkalkulieren?

Nach § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Notwendigkeit einer Zulassung dürfen Sie Kraftfahrzeuge und Anhänger Ihres Unternehmens auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb nehmen, wenn Sie sie bei einer Kfz-Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen haben. Außer zur Entrichtung einmaliger Zulassungsgebühren sind Sie als Fuhrparkbetreiber auch zur Zahlung monatlicher Rundfunkbeiträge verpflichtet. Die Höhe der Zulassungsgebühren und Rundfunkbeiträge ist gesetzlich geregelt.

Rundfunkbeiträge Unternehmen und Institutionen müssen neben ihren Betriebsstätten auch jedes nicht ausschließlich für private Zwecke genutzte Kraftfahrzeug beim Beitragsservice anmelden. Der monatliche Kfz-Rundfunkbeitrag beträgt zurzeit 6,12 € pro Fahrzeug.

Zulassungsgebühren Für die Zulassung eines Firmenfahrzeugs fallen insgesamt Kosten von ca. 130,00 € an, wenn Sie einen Dienstleister mit einem bundesweiten Zulassungsservice beauftragen, der den zeitlichen und administrativen Aufwand für Sie übernimmt.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Kfz-Steuern?

In Deutschland gilt die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) prinzipiell für alle zugelassenen Fahrzeuge und wird im Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002) geregelt. Damit gehört auch die jährliche Zahlung der Kfz-Steuer zu den typischen Aufgaben Ihrer Fuhrparkverwaltung. Falls Sie Ihre Flotte bereits auf E-Mobilität umgestellt haben, sind Sie durch die geltende Kfz-Steuer-Befreiung für reine E-Fahrzeuge noch bis Ende 2035 von der Zahlung befreit.

Grundsätzlich zahlen Sie für emissionsarme Fahrzeuge mit geringem Kraftstoffverbrauch nach § 9 KraftStG 2002 – Steuersatz weniger Steuern. Wie sich die Jahressteuer für Ihre Flottenfahrzeuge berechnet, hängt zunächst von der Beschaffenheit der Fahrzeuge ab.

Fahrzeugart Zur Festlegung der Jahressteuerbeträge unterscheidet § 9 KraftStG 2002 – Steuersatz fünf Fahrzeugarten.

(1.) Krafträder (2.) Personenkraftwagen (2 a.) Wohnmobile (2 b.) Dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (3.) Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t (leichte Nutzfahrzeuge) (4.) Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (schwere Nutzfahrzeuge) (5.) Kraftfahrzeuganhänger

Antriebsart Pkw mit Fremdzündungsmotor (Benziner) haben niedrigere Steuersätze als Dieselfahrzeuge, also durch Selbstzündungsmotoren angetriebene Pkw. Das Bundesministerium der Finanzen hat beschlossen, die zehnjährige Kfz-Steuer-Befreiung für Elektroautos bis Ende 2035 (bisher Ende 2030) zu verlängern. Mit der Neuregelung in § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz – Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge werden Neuzulassungen oder Umrüstungen, die bis Ende 2030 (bisher Ende 2025) erfolgen, befreit.

Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung Bei der Berechnung der Kfz-Steuer von Pkw kommt es auch auf das Datum der erstmaligen Zulassung an, das nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG 2002 – Steuersatz in drei Zeiträume fallen kann:

Größe des Hubraums in cm3 Die Motorisierung ist maßgeblich für die Höhe der Jahressteuer von Pkw. Dieselfahrzeuge werden wesentlich höher besteuert als Benziner.

Beispielberechnung „Hubraumsteuer“ Für einen Diesel- oder Benzin-Pkw mit einem 2.225-cm3-Hubraum resultiert der Faktor 23 (aufgerundet aus 2.225 cm3 : 100 cm3 = 22,25).

Höhe der CO2-Emissionen in g/km Unabhängig von der Art des Verbrennungsmotors fällt für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 g/km keine CO2-Steuer an. Erst für Pkw mit erstmaliger Zulassung ab dem 1. Januar 2021, die die 95-g/km-Obergrenze an CO2-Emissionen überschreiten, erhöht sich die Jahressteuer auf über insgesamt sechs Stufen ansteigende Steuersätze.

Beispiele für „CO2-Steuer-Beiträge“ für Pkw mit

Gesamtgewicht Bei Nutzfahrzeugen dient grundsätzlich ihr Gesamtgewicht als Berechnungsgrundlage für die Jahressteuer. Daher können Kfz-Steuern für Nutzfahrzeuge niedriger als für Pkw ausfallen.

Schadstoff- und Geräuschklassen Bei schweren Nutzfahrzeugen werden emissionsarme Fahrzeuge bei der Besteuerung begünstigt. So berechnet sich die Jahressteuer von Transportern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t nicht nur nach der Höhe ihres Gesamtgewichts, sondern auch nach ihrer Einstufung in eine Emissionsklasse.

Ist eine Einordnung weder in eine der Schadstoffklassen noch in die Geräuschklasse G 1 möglich, kann die Jahressteuer in Abhängigkeit vom Gesamtgewicht des Fahrzeugs auf maximal 1.681 € steigen.

Wie berechnet sich die Jahressteuer für leichte Transporter?

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Transporter als Arbeitsmittel einsetzen, sind andere Faktoren relevant für die Höhe der Jahressteuer als bei Pkw. Dabei kommt es zunächst darauf an, ob es sich um leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t Gesamtgewicht) oder schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 t Gesamtgewicht) handelt.

Bei beiden Fahrzeugarten werden die Jahressteuerbeträge in 200-kg-Schritten vom Gesamtgewicht gestaffelt berechnet.

Beispiel „Jahressteuerberechnung für einen Transporter mit 2.500 kg Gesamtgewicht“

Die Jahressteuer für je 200 kg Gesamtgewicht oder einen Teil davon staffelt sich wie folgt: 11,25 € für Kfz bis zu 2.000 kg 12,02 € für Kfz über 2.000 kg bis zu 3.000 kg 12,78 € für Kfz über 3.000 kg bis zu 3.500 kg

Somit ergibt sich folgende Berechnung: 2.000 kg : 200 kg = 10 10 x 11,25 € = 112,50 €

500 kg : 200 kg = 2,5, aufgerundet 3 3 x 12,02 € = 36,06 €

Jahressteuer: 112,50 € + 36,06 € = 148,56 €

Wie berechnet sich die Jahressteuer für Ihre Pkw-Neuanschaffungen?

Ihre Antriebsart und Motorleistung, die Höhe ihrer CO₂-Emissionen und der Zeitpunkt ihrer erstmaligen Zulassung sind bei Pkw für die Höhe ihrer Jahressteuer gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2c KraftStG 2002 – Steuersatz ausschlaggebend.

Tabelle Jahressteuer

Nutzen Sie den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums

Zur Berechnung der Jahressteuer können Sie den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums nutzen. Wählen Sie zunächst die Fahrzeugart aus, um weitere erforderliche Angaben zu machen.

Für Pkw geben Sie Antriebsart, Hubraum in cm3 und CO2-Wert in g/km ein.

Für Nutzfahrzeuge geben Sie die verkehrsrechtlich zulässige Gesamtmasse sowie die Emissionsklasse ein.

Ayvens_Hero_19_Welche Entscheidungen beeinflussen Ihre Referenzraten

Wie beeinflussen Steuern Ihre Referenzraten?

Haben Sie sich für steuerbefreite Fahrzeuge in Ihrer Flotte entschieden? Oder kommen E-Fahrzeuge für Ihren Mobilitätsbedarf zurzeit nicht in Frage, so dass Kfz-Steuern Fahrzeugbudgets belasten? Welche Entscheidungen noch Ihre Referenzraten beeinflussen, erfahren Sie in unserem Wegweiser.

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Welche interessanten steuerlichen Regelungen gibt es in anderen europäischen Ländern?

Die EU hält an ihrem Null-Emissions-Ziel für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2035 fest. Dabei machen Unternehmensflotten rund 60 % der Neuzulassungen in der EU aus. Daher will die EU ihre Mitgliedstaaten ermutigen, weitere Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Unternehmensflotten zu ergreifen, um die Zahl der Fahrzeuge mit einem Antrieb auf Basis fossiler Brennstoffe zu reduzieren.

Im Einklang mit den EU-Vorschriften entscheiden die Mitgliedsländer selbst darüber, E-Auto-Käufe zu subventionieren, Kfz-Steuern bzw. Zulassungssteuern emissionsarmer Fahrzeuge zu senken oder die Pauschalbesteuerung für die E-Dienstwagen-Privatnutzung attraktiver zu gestalten. Jedoch können neue Aktionspläne der EU oder neue politische Entscheidungsträger sowie ein hoher E-Mobilitäts-Reifegrad in den einzelnen Ländern auch dazu beitragen, dass staatliche Förderungen von E-Autos kurz-, mittel- oder langfristig reduziert werden.

Welche Länder sind reif für E-Mobilität?

Länder mit einem hohen E-Mobilitäts-Reifegrad wie z. B. die Niederlande werden vermutlich staatliche Anreize für die Anschaffung von E-Autos in Zukunft weiter reduzieren. In unserer Excel-Übersicht können Sie auf einen Blick sehen, welche von 47 Ländern bereits reifer in Sachen E-Mobilität sind und welche noch am Anfang stehen.

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Ayvens_Hero_29_Vergleich E-Mobilitaets-Reife

Wie entwickelt sich die staatliche Förderung von CO2-freien Firmenfahrzeugen in Europa?

Unser European Vehicle Tax White Paper bietet internationalen Fuhrparkmanagern eine prägnante Übersicht über Neuerungen bei der Besteuerung insbesondere von emissionsarmen Fahrzeugen, den BEVs (Battery Electric Vehicles) und den PHEVs (Plug-in Hybrid Electric Vehicles). Das Whitepaper konzentriert sich auf die sieben EU-Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Portugal und Spanien sowie das Vereinigte Königreich.

Belgien – Abschaffung der Kfz- und Zulassungssteuerbefreiung für E-Autos

Deutschland – Beibehaltung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos

Frankreich – Verschärfung der CO2- und Gewichtsstrafsteuer In Frankreich wird die sog. CO2-Strafsteuer und Gewichtsstrafsteuer weiter verschärft. Das französische Bonus-Malus-System („Malus Écologique“) für Neuzulassungen gibt es bereits seit 2007. Dabei handelt es sich um eine Zulassungssteuer, deren Höhe in Abhängigkeit vom CO2-Ausstoß und vom Gewicht dynamisch angepasst wird, wenn ein bestimmter CO2-Schwellenwert überschritten wird.

Italien – hohe Steuervergünstigungen für E-Dienstwagen-Fahrer

Niederlande – keine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer mehr für E-Autos und Abschaffung von Steuervergünstigungen für E-Dienstwagen-Fahrer In den Niederlanden gibt es neben der Kfz-Steuer (Motorrijtuigenbelasting, MRB) eine einmalige Zulassungssteuer, die sog. BPM (Belasting van Personenauto’s en Motorrijwielen). Wer Niederländisch spricht, kann den Kfz-Steuer-Rechner des Belastingdienst, der niederländischen Steuerbehörde, nutzen.

Portugal – Befreiung von der autonomen Körperschaftssteuer für E-Autos In Portugal gibt es eine sog. „autonome Unternehmensbesteuerung“ für Unternehmen, die der Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Coletivas, IRC) unterliegen, die auf bestimmte Geschäftsausgaben erhoben wird und die auch für die Anschaffung von Firmenfahrzeugen gilt. Bei der Anschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen haben Unternehmen Steuervorteile.

Spanien – neue zentrale Kaufsubventionen in Planung Seit 2020 gibt es in Spanien die MOVES-Förderprogramme für Elektromobilität, die Privatpersonen und Unternehmen bei der Finanzierung von Elektrofahrzeugen oder dem Aufbau einer Ladeinfrastruktur unterstützen.

Vereinigtes Königreich – signifikante Erhöhung der Kfz-Steuer für E-Autos und der Besteuerung von Plug-in-Hybrid-Dienstwagenfahrern

Tipp „Wie ist die Besteuerung Ihres Firmenwagens in den verschiedenen EU-Ländern geregelt?“

Auf der Website Your Europe finden Sie „Länderspezifische Informationen“ zu Kfz-Zulassung und Steuern in den 27 EU-Ländern sowie Links zu einschlägigen Internetseiten der nationalen Behörden.

8-Länder-Vergleich: Veränderungen bei der staatlichen Förderung von E-Autos

Um fundierte Entscheidungen im Flottenmanagement treffen zu können und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Flotte zu sichern, ist es heute unerlässlich, steuerlichen Veränderungen einen Schritt voraus zu sein. Nutzen Sie daher unser anschaulich gestaltetes „European Vehicle Tax White Paper“, um internationale Kollegen über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

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Fazit: Behalten Sie steuerliche Änderungen im In- und Ausland im Blick

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Veröffentlicht am 15. Januar 2026
15. Januar 2026
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