Regelung der Zuzahlung oder Ausschüttung bei der Dienstwagenwahl

8 Min. zu lesenFahrer & Zufriedenheit
Wie können Sie für Ihre Fahrer finanzielle Spielräume bei Über- oder Unterschreitung ihrer Referenzraten regeln?
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Häufig weichen die Mobilitätsbedürfnisse von Mitarbeitern vom Mobilitätsangebot ihres Arbeitgebers ab: Einige Ihrer Fahrer möchten mehr Ausstattung und alternative Modelle für ihr Wunschauto. Andere Mitarbeiter sind mit kleineren Fahrzeugen oder ganz ohne Dienstwagen zufrieden.

Wünsche bei der Dienstwagenwahl individuell zu verhandeln, ist nicht im Sinne eines effizienten Fuhrparkmanagements. Treffen Sie daher klare Regelungen, in welchem Rahmen Sie Ihren Dienstwagennutzern Abweichungen vom vorgesehenen Dienstwagenangebot und -budget gestatten.

Welche Interessen Ihres Arbeitgebers stehen den Präferenzen der dienstwagenberechtigten Mitarbeiter gegenüber?

Die strategische Ausrichtung Ihrer Car Policy kommt im Idealfall beiden Seiten bei der Auswahl von Dienstwagen entgegen: sowohl den Interessen Ihres Unternehmens als auch denen der Mitarbeiter. Ihre Aufgabe als Fuhrparkmanager ist es, die Interessen beider Zielgruppen zu kennen, möglichst gut miteinander zu vereinbaren und klare Regelungen für Abweichungen vom Dienstwagenbudget aufzustellen.

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Vereinen Sie die Interessen Ihres Unternehmens und der Mitarbeiter in Ihrer Car Policy

Unsere Car-Policy-Musterparagraphen helfen Ihnen dabei, eindeutige Regelungen zu formulieren.

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Drei wichtige Interessen von Arbeitgebern bei der Bereitstellung von Dienstwagen

1. Sicherung von Unternehmensmobilität und Geschäftstätigkeit Ihr Arbeitgeber benötigt Firmenfahrzeuge für den Mobilitätsbedarf seines Unternehmens. Die wirtschaftliche Bedeutung des Fuhrparks steigt, wenn Mitarbeiter ihren Dienstwagen für ihre berufliche Tätigkeit und damit zur Wertschöpfung des Unternehmens benötigen. - **Unternehmenszweck:** Beim Festlegen Ihrer Dienstwagenkategorien achten Sie darauf, dass die Kriterien der zur Wahl stehenden Fahrzeuge zu ihren Einsatzzwecken passen und ihre Ausstattung die Anforderungen an Sicherheit und Komfort erfüllen. - **Unternehmensimage:** Je nach Branche und Geschäftstätigkeit sorgen Sie dafür, mit bestimmten Fahrzeugklassen und ggf. emissionsarmen Antrieben das Unternehmensimage zu unterstreichen. 2. Budget- und Kostenoptimierung Eine Ihrer Hauptaufgaben im Fuhrparkmanagement ist es, bei Ihrer [Budgetplanung und -kontrolle](targetBlank:/de-de/fuhrpark-knowhow/artikel/management-und-kosten/budgetplanung-und-kontrolle/) steigenden Kosten im Unternehmensfuhrpark gegenzusteuern. - **Einkaufskonditionen:** Sie können Anschaffungskosten senken, wenn Sie die Auswahl an Herstellern bereits in Ihrer Car Policy begrenzen oder im [Single- statt Multi-Supply](targetBlank:/de-de/fuhrpark-knowhow/artikel/management-und-kosten/single-oder-multi-supply-im-flottenmanagement/) hohe Rabatte durch Volumenbündelung bei einem einzigen Hersteller verhandeln. - **Einsparungen:** Sie können Mitarbeiter motivieren, durch die Wahl niedrigerer Fahrzeugklassen und günstigerer Marken und/oder Modelle ihre Referenzraten zu unterschreiten. Im Gegenzug können Sie Ihre Fahrer an realisierten Einsparungen beteiligen. - **Restwertoptimierung:** [ Denken Sie schon bei der Anschaffung an den Wiederverkauf.](targetBlank:/de-de/fuhrpark-knowhow/artikel/management-und-kosten/restwertoptimale-fahrzeugausstattung/) Um für Ihre Gebrauchtwagen bestmögliche Preise zu erzielen oder bei Leasingraten zu sparen, ist die Anschaffung von Fahrzeugen beliebter Marken/Modelle mit hohen Wiederverkaufswerten eine Ihrer Optionen, Restwerte positiv zu beeinflussen. Selbst wenn Ihre Dienstwagenfahrer bei der Wahl ihres Wunschmodells freie Hand haben, machen Sie restwertoptimale und klassengerechte Fahrzeugausstattungen zur Pflicht. 3. Mitarbeiterzufriedenheit und positives Arbeitgeberimage Dienstfahrzeuge zur Privatnutzung sind als Gehaltsbestandteil nach wie vor ein beliebtes Motivationsinstrument, um als attraktiver Arbeitgeber Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. - **Wunschfahrzeug:** Je mehr Wert Ihr Unternehmen auf Mitarbeiterzufriedenheit legt, desto mehr Freiheiten gewähren Sie User-Chooser-Dienstwagenfahrern: Dann können sie im Rahmen gewisser Beschränkungen in Ihrer Car Policy Marke, Modell und weitere Ausstattung – zusätzlich mit privater Zuzahlung – selbst wählen. Denken Sie aber auch an diejenigen Mitarbeiter, die weniger Wert auf einen Dienstwagen legen und ihr Fahrzeugbudget nicht ausschöpfen möchten. - **Fürsorgepflicht:** Gestattet Ihr Unternehmen Mitarbeitern auf Wunsch ein Fahrzeug-Upgrade und dadurch das Budget ihrer Dienstwagengruppe auf eigene Kosten zu überschreiten? Dann reduzieren private Zuzahlungen den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Beachten Sie dennoch die Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers, Zuzahlungen über die Referenzrate hinaus nur dann zuzulassen, wenn sie die jeweiligen Einkommensverhältnisse der Mitarbeiter nicht übersteigen. - **Konfliktvermeidung:** Wer übernimmt die privaten Zuzahlungen, wenn Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihren Dienstwagen an den Arbeitgeber zurückgeben? Ihr Unternehmen sollte sich darüber im Klaren sein, anteilige Mehrkosten übernehmen zu müssen. Denn zum Umgang mit einmaligen oder monatlichen Zusatzzahlungen für Leasing- oder Kauffahrzeuge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es in der Rechtsprechung verschiedene Urteile. - So urteilte das [Sächsische Landesarbeitsgericht](targetBlank:https://www.zeit.de/news/2020-07/10/arbeitnehmer-muss-extras-fuer-leasingauto-selbst-bezahlen), dass ein Arbeitnehmer die Extras für sein Leasingfahrzeug aus einer bereits geleisteten Einmalzahlung nicht zurückerstattet bekommt. - Das [Landesarbeitsgericht München](targetBlank:https://www.steinberg-arbeitsrecht.de/de/blog/571-das-hoechste-gut-von-arbeitnehmer-innen-warum-arbeitgeber-bei-selbstbeteiligungen-von-arbeitnehmer-innen-fuer-fahrzeug-upgrades-aufpassen-muessen) gab hingegen einem Arbeitnehmer Recht und urteilte, dass der Arbeitgeber ihm alle bereits geleisteten monatlichen Zuzahlungen zu erstatten habe.

Tipp „Wie gut kennen Sie die Interessengruppen in Ihrem Unternehmen?“

Drei „Typen“ dienstwagenberechtigter Mitarbeiter

Wie sehr Mitarbeiter ihren Dienstwagen schätzen und ggf. von ihrem Referenzbudget abweichen wollen, hängt von ihren individuellen Mobilitätsbedürfnissen, eigenen wirtschaftlichen Interessen und ihrer persönlichen Haltung zum Auto ab.

  1. Typ 1: „Je mehr Dienstwagen, desto besser“

    Dass Mitarbeiter großen Wert auf ihren Dienstwagen legen, ist meistens der Fall, wenn sie diesen neben ihrer beruflichen Tätigkeit auch für Privatzwecke intensiv nutzen und autoaffine Fahrer sind.

  2. Typ 2: „Dienstwagen gern, aber nicht um jeden Preis“

    Weniger engagiert bei der Dienstwagenauswahl sind Mitarbeiter vermutlich, wenn sie sich weniger mit ihrem Auto identifizieren.

  3. Typ 3: „Dienstwagen nicht von Vorteil“

    Manchmal passt ein Dienstwagen nicht zu den Mobilitätsbedürfnissen der Mitarbeiter: Wenn sie diesen weder zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit noch für Wege zur Arbeit oder im Privatleben brauchen, möchten sie auf einen Dienstwagen lieber verzichten. Sonst müssten sie ihren geldwerten Vorteil aus dem Fahrzeug versteuern, ohne dieses überhaupt zu nutzen.

    Legen Sie in Ihrer Car Policy fest, in welchen Fällen Arbeitnehmer berechtigt sind, auf die Nutzung eines Dienstwagens zu verzichten, z. B. Mitarbeiter ohne Außendiensttätigkeit.

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Gestatten Sie Spielräume bei der Fahrzeugwahl?

Dann sollten Sie Regelungen zu alternativen Modellen, zusätzlicher Ausstattung und damit verbundenen Budgetabweichungen klar formulieren. Hilfe bieten Ihnen unsere Car-Policy-Musterparagraphen.

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Welchen „Preis“ zahlen die Mitarbeiter für Unter- oder Überschreitungen ihres Fahrzeugbudgets?

Wenn Ihr Unternehmen seinen dienstwagenberechtigten Mitarbeitern finanzielle Spielräume gewährt, indem sie Referenzraten über- oder unterschreiten oder auf einen Dienstwagen verzichten dürfen, ist es wichtig, dass Ihren Fahrern bewusst ist, welchen „Preis“ sie aus ihrem privaten Budget für Ratendifferenzen zahlen.

Ausschüttung bei Budgetunterschreitungen

Bei Unterschreiten der Referenzrate, z. B. durch die Wahl günstigerer Modelle oder Verzicht auf einen Dienstwagen als Gehaltsbestandteil, erhält der Arbeitnehmer meist einen Prozentsatz des nicht genutzten Referenzratenanteils als monatliche Bruttozulage ausgezahlt. Im besten Fall für den Arbeitnehmer sind dies 100 %, im schlechtesten Fall erfolgt keine Ausschüttung.

Zuzahlung bei Budgetüberschreitung

Wenn Fahrer ihre Referenzraten überschreiten, weil sie z. B. hochwertigere Fahrzeuge, als ihrer Dienstwagenkategorie entspricht, wählen, entstehen ihnen zusätzliche Kosten aus der Ratendifferenz. Diese müssen sie privat aus ihrem Nettogehalt tragen. Gleichzeitig reduzieren Zuzahlungen ihren zu versteuernden geldwerten Vorteil.

Tipp „Mit dem Firmenwagenrechner sehen, was unterm Strich übrigbleibt“

Wie Ihre Fahrer eine monatliche Zuzahlung richtig ansetzen und ihr privates Budget nicht überstrapazieren, können sie mit unserem aktuellen Firmenwagenrechner für Arbeitnehmer berechnen. Ihre Fahrer geben einfach ihre individuellen Fahrzeug- und Fahrerdaten ein und sehen auf einen Blick die Höhe ihres monatlichen Nettolohns bzw. -gehalts mit und ohne Dienstwagen.

Wie hoch fallen Zuzahlungen in der Praxis aus?

Die User-Chooser-2026-Dataforce-Studie bestätigt, dass bei der Dienstwagenwahl u. a. die Marke sowie Fahrkomfort und Ausstattung zu den Präferenzen von Dienstwagenfahrern gehören.

Laut Dataforce-Studie verfügen die User Chooser bei der Auswahl der Fahrzeuge meist über große Freiheiten innerhalb ihrer finanziellen Grenzen. Allerdings leistet die Mehrheit, nämlich 81 % der User Chooser, keine Zuzahlung.

Unter den Befragten, die eine Zuzahlung für ihr Fahrzeug leisten,

Dürfen Ihre Fahrer Zuzahlungen leisten?

Einmalig, monatlich und in welcher Höhe – Regelungen zur Zuzahlung gehören in Ihre Car Policy.

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Fazit: Zuzahlungen und Ausschüttungen können für Arbeitgeber und Mitarbeiter eine Win-win-Situation schaffen

Ihre Car-Policy-Musterparagraphen: So regeln Sie finanzielle Spielräume bei der Fahrzeugwahl

Nutzen Sie unsere Car-Policy-Musterparagraphen, um finanzielle Spielräume bei der Fahrzeugwahl transparent und im Interesse Ihres Unternehmens und der Mitarbeiter bestmöglich zu regeln. Hier geht’s zum Download.

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Veröffentlicht am 30. September 2026
30. September 2026
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