
Regelung der Zuzahlung oder Ausschüttung bei der Dienstwagenwahl
Wie können Sie für Ihre Fahrer finanzielle Spielräume bei Über- oder Unterschreitung ihrer Referenzraten regeln?
Häufig weichen die Mobilitätsbedürfnisse von Mitarbeitern vom Mobilitätsangebot ihres Arbeitgebers ab: Einige Ihrer Fahrer möchten mehr Ausstattung und alternative Modelle für ihr Wunschauto. Andere Mitarbeiter sind mit kleineren Fahrzeugen oder ganz ohne Dienstwagen zufrieden.
Wünsche bei der Dienstwagenwahl individuell zu verhandeln, ist nicht im Sinne eines effizienten Fuhrparkmanagements. Treffen Sie daher klare Regelungen, in welchem Rahmen Sie Ihren Dienstwagennutzern Abweichungen vom vorgesehenen Dienstwagenangebot und -budget gestatten.
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Welche Interessen Ihres Arbeitgebers stehen den Präferenzen der dienstwagenberechtigten Mitarbeiter gegenüber?
Die strategische Ausrichtung Ihrer Car Policy kommt im Idealfall beiden Seiten bei der Auswahl von Dienstwagen entgegen: sowohl den Interessen Ihres Unternehmens als auch denen der Mitarbeiter. Ihre Aufgabe als Fuhrparkmanager ist es, die Interessen beider Zielgruppen zu kennen, möglichst gut miteinander zu vereinbaren und klare Regelungen für Abweichungen vom Dienstwagenbudget aufzustellen.
Vereinen Sie die Interessen Ihres Unternehmens und der Mitarbeiter in Ihrer Car Policy
Unsere Car-Policy-Musterparagraphen helfen Ihnen dabei, eindeutige Regelungen zu formulieren.
Drei wichtige Interessen von Arbeitgebern bei der Bereitstellung von Dienstwagen
1. Sicherung von Unternehmensmobilität und Geschäftstätigkeit Ihr Arbeitgeber benötigt Firmenfahrzeuge für den Mobilitätsbedarf seines Unternehmens. Die wirtschaftliche Bedeutung des Fuhrparks steigt, wenn Mitarbeiter ihren Dienstwagen für ihre berufliche Tätigkeit und damit zur Wertschöpfung des Unternehmens benötigen. - **Unternehmenszweck:** Beim Festlegen Ihrer Dienstwagenkategorien achten Sie darauf, dass die Kriterien der zur Wahl stehenden Fahrzeuge zu ihren Einsatzzwecken passen und ihre Ausstattung die Anforderungen an Sicherheit und Komfort erfüllen. - **Unternehmensimage:** Je nach Branche und Geschäftstätigkeit sorgen Sie dafür, mit bestimmten Fahrzeugklassen und ggf. emissionsarmen Antrieben das Unternehmensimage zu unterstreichen. 2. Budget- und Kostenoptimierung Eine Ihrer Hauptaufgaben im Fuhrparkmanagement ist es, bei Ihrer [Budgetplanung und -kontrolle](targetBlank:/de-de/fuhrpark-knowhow/artikel/management-und-kosten/budgetplanung-und-kontrolle/) steigenden Kosten im Unternehmensfuhrpark gegenzusteuern. - **Einkaufskonditionen:** Sie können Anschaffungskosten senken, wenn Sie die Auswahl an Herstellern bereits in Ihrer Car Policy begrenzen oder im [Single- statt Multi-Supply](targetBlank:/de-de/fuhrpark-knowhow/artikel/management-und-kosten/single-oder-multi-supply-im-flottenmanagement/) hohe Rabatte durch Volumenbündelung bei einem einzigen Hersteller verhandeln. - **Einsparungen:** Sie können Mitarbeiter motivieren, durch die Wahl niedrigerer Fahrzeugklassen und günstigerer Marken und/oder Modelle ihre Referenzraten zu unterschreiten. Im Gegenzug können Sie Ihre Fahrer an realisierten Einsparungen beteiligen. - **Restwertoptimierung:** [ Denken Sie schon bei der Anschaffung an den Wiederverkauf.](targetBlank:/de-de/fuhrpark-knowhow/artikel/management-und-kosten/restwertoptimale-fahrzeugausstattung/) Um für Ihre Gebrauchtwagen bestmögliche Preise zu erzielen oder bei Leasingraten zu sparen, ist die Anschaffung von Fahrzeugen beliebter Marken/Modelle mit hohen Wiederverkaufswerten eine Ihrer Optionen, Restwerte positiv zu beeinflussen. Selbst wenn Ihre Dienstwagenfahrer bei der Wahl ihres Wunschmodells freie Hand haben, machen Sie restwertoptimale und klassengerechte Fahrzeugausstattungen zur Pflicht. 3. Mitarbeiterzufriedenheit und positives Arbeitgeberimage Dienstfahrzeuge zur Privatnutzung sind als Gehaltsbestandteil nach wie vor ein beliebtes Motivationsinstrument, um als attraktiver Arbeitgeber Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. - **Wunschfahrzeug:** Je mehr Wert Ihr Unternehmen auf Mitarbeiterzufriedenheit legt, desto mehr Freiheiten gewähren Sie User-Chooser-Dienstwagenfahrern: Dann können sie im Rahmen gewisser Beschränkungen in Ihrer Car Policy Marke, Modell und weitere Ausstattung – zusätzlich mit privater Zuzahlung – selbst wählen. Denken Sie aber auch an diejenigen Mitarbeiter, die weniger Wert auf einen Dienstwagen legen und ihr Fahrzeugbudget nicht ausschöpfen möchten. - **Fürsorgepflicht:** Gestattet Ihr Unternehmen Mitarbeitern auf Wunsch ein Fahrzeug-Upgrade und dadurch das Budget ihrer Dienstwagengruppe auf eigene Kosten zu überschreiten? Dann reduzieren private Zuzahlungen den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Beachten Sie dennoch die Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers, Zuzahlungen über die Referenzrate hinaus nur dann zuzulassen, wenn sie die jeweiligen Einkommensverhältnisse der Mitarbeiter nicht übersteigen. - **Konfliktvermeidung:** Wer übernimmt die privaten Zuzahlungen, wenn Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihren Dienstwagen an den Arbeitgeber zurückgeben? Ihr Unternehmen sollte sich darüber im Klaren sein, anteilige Mehrkosten übernehmen zu müssen. Denn zum Umgang mit einmaligen oder monatlichen Zusatzzahlungen für Leasing- oder Kauffahrzeuge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es in der Rechtsprechung verschiedene Urteile. - So urteilte das [Sächsische Landesarbeitsgericht](targetBlank:https://www.zeit.de/news/2020-07/10/arbeitnehmer-muss-extras-fuer-leasingauto-selbst-bezahlen), dass ein Arbeitnehmer die Extras für sein Leasingfahrzeug aus einer bereits geleisteten Einmalzahlung nicht zurückerstattet bekommt. - Das [Landesarbeitsgericht München](targetBlank:https://www.steinberg-arbeitsrecht.de/de/blog/571-das-hoechste-gut-von-arbeitnehmer-innen-warum-arbeitgeber-bei-selbstbeteiligungen-von-arbeitnehmer-innen-fuer-fahrzeug-upgrades-aufpassen-muessen) gab hingegen einem Arbeitnehmer Recht und urteilte, dass der Arbeitgeber ihm alle bereits geleisteten monatlichen Zuzahlungen zu erstatten habe.Tipp „Wie gut kennen Sie die Interessengruppen in Ihrem Unternehmen?“
Erfahren Sie hier, ob Sie als Fuhrparkverantwortlicher für ein optimales Flottenmanagement in Ihrem Unternehmen gut genug vernetzt sind.
Drei „Typen“ dienstwagenberechtigter Mitarbeiter
Wie sehr Mitarbeiter ihren Dienstwagen schätzen und ggf. von ihrem Referenzbudget abweichen wollen, hängt von ihren individuellen Mobilitätsbedürfnissen, eigenen wirtschaftlichen Interessen und ihrer persönlichen Haltung zum Auto ab.
- Typ 1: „Je mehr Dienstwagen, desto besser“
Dass Mitarbeiter großen Wert auf ihren Dienstwagen legen, ist meistens der Fall, wenn sie diesen neben ihrer beruflichen Tätigkeit auch für Privatzwecke intensiv nutzen und autoaffine Fahrer sind.
- Verhilft Ihre Car Policy diesen Mitarbeitern zu ihrem individuellen Wunschfahrzeug, wollen diese ihre Referenzrate am liebsten komplett ausnutzen.
- Nicht selten wünschen sich diese Fahrer ein Upgrade in der Fahrzeugklasse und noch mehr Sonderausstattung, für die sie bereit sind, privat zuzuzahlen. Die Möglichkeit, Sonderausstattung hinzuzuwählen, sollte jedoch begrenzt werden, sodass sich das Verhältnis zum Fahrzeugpreis sowie zur Fahrzeugklasse später nicht negativ auf den Restwert des Fahrzeugs auswirkt. Konkrete Regelungen dazu gehören in Ihre vollständige Car Policy.
- Typ 2: „Dienstwagen gern, aber nicht um jeden Preis“
Weniger engagiert bei der Dienstwagenauswahl sind Mitarbeiter vermutlich, wenn sie sich weniger mit ihrem Auto identifizieren.
- Auch wenn dieser Fahrertyp die Vorzüge der Firmenwagenprivatnutzung genießt, steigt seine Bereitschaft, sein Fahrzeugbudget nicht komplett auszuschöpfen, wenn er dafür weniger Steuern für seinen geldwerten Vorteil zahlen muss.
- Lässt Ihr Unternehmen seine Mitarbeiter zusätzlich an Einsparungen durch das Unterschreiten der Referenzrate partizipieren, sind Mitarbeiter noch geneigter, niedrigere Fahrzeugklassen oder günstigere Marken und/oder Modelle zu wählen. Daher ist es wichtig, Mitarbeiter über die Höhe potenzieller Ausschüttungen zu informieren und diese in der Car Policy festzulegen.
- Typ 3: „Dienstwagen nicht von Vorteil“
Manchmal passt ein Dienstwagen nicht zu den Mobilitätsbedürfnissen der Mitarbeiter: Wenn sie diesen weder zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit noch für Wege zur Arbeit oder im Privatleben brauchen, möchten sie auf einen Dienstwagen lieber verzichten. Sonst müssten sie ihren geldwerten Vorteil aus dem Fahrzeug versteuern, ohne dieses überhaupt zu nutzen.
Legen Sie in Ihrer Car Policy fest, in welchen Fällen Arbeitnehmer berechtigt sind, auf die Nutzung eines Dienstwagens zu verzichten, z. B. Mitarbeiter ohne Außendiensttätigkeit.
- Kompensiert Ihr Unternehmen den Dienstwagenverzicht, indem es einen Anteil der Referenzrate, z. B. 50 % der jeweiligen beanspruchbaren Dienstwagengruppe, als monatliche Bruttozulage auszahlt?
- Haben Mitarbeiter statt auf einen Dienstwagen Anspruch auf andere Mobilitätsleistungen, z. B. Firmentickets für den ÖPNV?
Gestatten Sie Spielräume bei der Fahrzeugwahl?
Dann sollten Sie Regelungen zu alternativen Modellen, zusätzlicher Ausstattung und damit verbundenen Budgetabweichungen klar formulieren. Hilfe bieten Ihnen unsere Car-Policy-Musterparagraphen.
Welchen „Preis“ zahlen die Mitarbeiter für Unter- oder Überschreitungen ihres Fahrzeugbudgets?
Wenn Ihr Unternehmen seinen dienstwagenberechtigten Mitarbeitern finanzielle Spielräume gewährt, indem sie Referenzraten über- oder unterschreiten oder auf einen Dienstwagen verzichten dürfen, ist es wichtig, dass Ihren Fahrern bewusst ist, welchen „Preis“ sie aus ihrem privaten Budget für Ratendifferenzen zahlen.
Ausschüttung bei Budgetunterschreitungen
Bei Unterschreiten der Referenzrate, z. B. durch die Wahl günstigerer Modelle oder Verzicht auf einen Dienstwagen als Gehaltsbestandteil, erhält der Arbeitnehmer meist einen Prozentsatz des nicht genutzten Referenzratenanteils als monatliche Bruttozulage ausgezahlt. Im besten Fall für den Arbeitnehmer sind dies 100 %, im schlechtesten Fall erfolgt keine Ausschüttung.
Zuzahlung bei Budgetüberschreitung
Wenn Fahrer ihre Referenzraten überschreiten, weil sie z. B. hochwertigere Fahrzeuge, als ihrer Dienstwagenkategorie entspricht, wählen, entstehen ihnen zusätzliche Kosten aus der Ratendifferenz. Diese müssen sie privat aus ihrem Nettogehalt tragen. Gleichzeitig reduzieren Zuzahlungen ihren zu versteuernden geldwerten Vorteil.
Tipp „Mit dem Firmenwagenrechner sehen, was unterm Strich übrigbleibt“
Wie Ihre Fahrer eine monatliche Zuzahlung richtig ansetzen und ihr privates Budget nicht überstrapazieren, können sie mit unserem aktuellen Firmenwagenrechner für Arbeitnehmer berechnen. Ihre Fahrer geben einfach ihre individuellen Fahrzeug- und Fahrerdaten ein und sehen auf einen Blick die Höhe ihres monatlichen Nettolohns bzw. -gehalts mit und ohne Dienstwagen.
Wie hoch fallen Zuzahlungen in der Praxis aus?
Die User-Chooser-2026-Dataforce-Studie bestätigt, dass bei der Dienstwagenwahl u. a. die Marke sowie Fahrkomfort und Ausstattung zu den Präferenzen von Dienstwagenfahrern gehören.
Laut Dataforce-Studie verfügen die User Chooser bei der Auswahl der Fahrzeuge meist über große Freiheiten innerhalb ihrer finanziellen Grenzen. Allerdings leistet die Mehrheit, nämlich 81 % der User Chooser, keine Zuzahlung.
Unter den Befragten, die eine Zuzahlung für ihr Fahrzeug leisten,
- haben 42 % eine Einmalzahlung von durchschnittlich 2.750 € geleistet.
- zahlen 56 % einen monatlichen Betrag von durchschnittlich 210 €.
Dürfen Ihre Fahrer Zuzahlungen leisten?
Einmalig, monatlich und in welcher Höhe – Regelungen zur Zuzahlung gehören in Ihre Car Policy.
Fazit: Zuzahlungen und Ausschüttungen können für Arbeitgeber und Mitarbeiter eine Win-win-Situation schaffen
- Individuelle, von ihrer vorgesehenen Dienstwagenkategorie abweichende Wünsche Ihrer Dienstwagennutzer – wie zusätzliche Sonderausstattung, alternative Modelle oder gar ein Dienstwagenverzicht – können zu Über- oder Unterschreitungen ihrer Referenzraten führen und damit finanzielle Spielräume für Fahrzeugbudgets erforderlich machen.
- In Übereinkunft mit den Interessen Ihres Arbeitgebers genehmigen Sie in Ihrer Car Policy mögliche Abweichungen von der vorgesehenen Dienstwagenkategorie: Konkretisieren Sie die dafür vorgesehenen finanziellen Spielräume, d. h., ob und in welcher Höhe Mitarbeiter Zuzahlungen bei Budgetüberschreitungen leisten dürfen. Und ob und in welcher Höhe sie an Einsparungen partizipieren.
- Diese vier Fragen zu finanziellen Spielräumen sollte Ihre Car Policy konkret beantworten:
- 1.Dürfen Ihre Dienstwagennutzer zusätzliche Sonderausstattungen oder alternative Modelle auswählen und eine daraus resultierende Ratendifferenz selbst tragen bzw. erhalten sie eine Ausschüttung vom Arbeitgeber?
- 2.Sind einmalige oder monatliche Zuzahlungen durch Ihre Dienstwagenfahrer – auf einen maximalen Betrag begrenzt – möglich?
- 3.Unter welchen Voraussetzungen können dienstwagenberechtigte Mitarbeiter auf einen Dienstwagen ohne oder mit (begrenzter) Ausschüttung verzichten?
- 4.Ist ein Widerruf des Verzichts auf einen Dienstwagen möglich?
- 1.
- Um ihr Wunschauto unabhängig von ihrer vorgesehenen Dienstwagengruppe zu realisieren, sind Fahrer häufig bereit, eine eigene Zuzahlung zu leisten. Wichtig ist, dass sie ihr privates Budget nicht überstrapazieren. Dafür hat auch Ihr Arbeitgeber Sorge zu tragen.
- Selbst wenn bei Budgetunterschreitungen Ihr Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nicht den vollen Ratendifferenzbetrag kompensiert, kann der Verzicht auf die komplette Nutzung der Referenzrate oder ein Dienstwagenverzicht für sie zufriedenstellend sein, wenn dieser ihren Mobilitätspräferenzen mehr zusagt. Mitarbeiter sollten jedoch immer die finanziellen Auswirkungen kalkulieren, die eine Abweichung von ihrem vorgesehenen Dienstwagenbudget für sie bedeutet. Unser Firmenwagenrechner zeigt ihnen, was unterm Strich übrigbleibt.
Ihre Car-Policy-Musterparagraphen: So regeln Sie finanzielle Spielräume bei der Fahrzeugwahl
Nutzen Sie unsere Car-Policy-Musterparagraphen, um finanzielle Spielräume bei der Fahrzeugwahl transparent und im Interesse Ihres Unternehmens und der Mitarbeiter bestmöglich zu regeln. Hier geht’s zum Download.
Quellen und weiterführende Informationen
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